Eintragung im Einheitsregister

Die Eintragung in das Einheitsregister erfolgt über den folgenden Internetlink: https://servizi.lavoro.gov.it/runts/de-de.

Der gesetzliche Vertreter benötigt dafür einen SPID oder die aktivierte digitale Identitätskarte (CIE) sowie die digitale Unterschrift

Das Verzeichnis ist in sieben Sektionen untergliedert, wobei sich die Sektionen sowohl in Bezug auf die Vorteile als auch in Bezug auf die jeweiligen Voraussetzungen unterscheiden.

Körperschaften des Dritten Sektors müssen hauptsächlich oder ausschließlich eine oder mehrere Tätigkeiten von allgemeinem Interesse ausüben. Da diese wortgetreu im Statut angeben werden sollten, finden Sie die richtige Formulierung in deutscher und italienischer Sprache hier: Art. 5 Tätigkeiten.

Was benötige ich für die Eintragung?

  • PEC-Emailadresse der Körperschaft, die die Eintragung beantragt;
  • Steuernummer der Körperschaft;
  • Steuernummer und Name des gesetzlichen Vertreters;
  • die persönlichen Daten von allen Personen, die Ämter in der Körperschaft innehaben (bei Vereinen z.B. die Ausschussmitglieder, bei Stiftungen die Mitglieder des Stiftungsrats);
  • die von der Körperschaft ausgeübten Tätigkeiten von allgemeinem Interesse gemäß Art. 5 des G.v.D. Nr. 117/2017 (müssen mit den Angaben im Statut übereinstimmen);
  • die Angabe, ob die Körperschaft im Statut die Möglichkeit vorsieht, weitere Tätigkeiten im Sinn von Art. 6 des G.v.D. Nr. 117/2017 auszuüben (muss mit den Angaben im Statut übereinstimmen);
  • weitere Angaben, zu deren Eingabe man aufgefordert wird oder die die Körperschaft machen möchte (z.B. Option für die Beteiligung an der Verteilung der 5 Promille).
  • Gründungsakt (sofern dieser nicht vorgelegt werden kann, besteht die Möglichkeit, eine Eigenerklärung  unter Verweis auf das D.P.R. 445/2000 zu verfassen, welche die Nichtexistenz oder Unwiederbringlichkeit des Gründungsaktes bestätigt);
  • an die Reform angepasstes und bei der Agentur der Einnahmen registriertes Statut;
  • die letzten beiden Jahresabrechnungen, die von der Mitgliederversammlung genehmigt wurden, wenn diese verfügbar sind (im Fall von Stiftungen oder anderen Körperschaften genehmigt von in den jeweiligen Statuten vorgesehenen Instanzen - bei Neugründungen nicht oder nur zum Teil notwendig);
  • die Protokolle, aus denen die Genehmigung der Jahresabschlussrechnungen durch das zuständige Organ hervorgeht.

Aus welchen Sektionen besteht das Einheitsregister?

  • Ehrenamtliche Organisationen
  • Vereine zur Förderung des Gemeinwesens
  • Philanthropische Körperschaften
  • Sozialunternehmen einschließlich der Sozialgenossenschaften
  • Vereinsnetzwerke
  • Gesellschaften zur wechselseitigen Unterstützung
  • Sonstige Körperschaften des Dritten Sektors

Letzte Aktualisierung: 20/05/2025