Eintragung als andere Körperschaft des Dritten Sektors

Hier finden Sie einige Besonderheiten von Organisationen, die in der Sektion „andere Körperschaften des Dritten Sektors„“ eingetragen sind:

  • Kürzel „KDS“ oder „ETS“
  • hauptsächliche Ausübung von Tätigkeiten in allgemeinem Interesse ohne Gewinnabsicht
  • Rechtsformen: Vereine, Stiftungen, andere private Körperschaften
  • Befreiung von der Stempelsteuer und Reduzierung der Registersteuer (Art. 82 G.v.D. Nr. 117/2017)
  • Zugang zu 5-Promille-Zuwendungen
  • IRAP-Befreiung (Pflicht zur Einreichung der IRAP-Steuererklärung bleibt bestehen)
  • Möglichkeit weitere Tätigkeiten mit bestimmten Einschränkungen auszuüben (Art. 6 G.v.D. Nr. 117/2017)
  • freiwillige Spenden zugunsten von Körperschaften des Dritten Sektors sind für die Spender absetzbar bzw. abzugsfähig, wenn nachvollziehbares Zahlungsmittel verwendet wird (Art. 83 G.v.D. Nr. 117/2017). Physische Personen als Spender: Steuerabsetzbetrag von der IRPEF im Ausmaß von 30% der Geldzuwendungen oder Zuwendungen von Gütern, für einen Gesamtwert der Schenkung bis zu 30.000 Euro pro Jahr. Alternativ dazu: Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage im Ausmaß von 10% vom erklärten Einkommen. Körperschaften und Gesellschaften als Spender: Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage im Ausmaß von 10% des gesamten erklärten Einkommens
  • Sozialbonus (Social Bonus Art. 81 G.v.D. Nr. 117/2017)
  • Pauschalsystem für gewerbliche Tätigkeiten (Art. 80 G.v.D. Nr. 117/2017, in Kraft ab 1. Jänner 2026)

Letzte Aktualisierung: 12/11/2025