Eintragung als andere Körperschaft des Dritten Sektors
Hier finden Sie einige Besonderheiten von Organisationen, die in der Sektion „andere Körperschaften des Dritten Sektors„“ eingetragen sind:
- Kürzel „KDS“ oder „ETS“
- hauptsächliche Ausübung von Tätigkeiten in allgemeinem Interesse ohne Gewinnabsicht
- Rechtsformen: Vereine, Stiftungen, andere private Körperschaften
- Befreiung von der Stempelsteuer und Reduzierung der Registersteuer (Art. 82 G.v.D. Nr. 117/2017)
- Zugang zu 5-Promille-Zuwendungen
- IRAP-Befreiung (Pflicht zur Einreichung der IRAP-Steuererklärung bleibt bestehen)
- Möglichkeit weitere Tätigkeiten mit bestimmten Einschränkungen auszuüben (Art. 6 G.v.D. Nr. 117/2017)
- freiwillige Spenden zugunsten von Körperschaften des Dritten Sektors sind für die Spender absetzbar bzw. abzugsfähig, wenn nachvollziehbares Zahlungsmittel verwendet wird (Art. 83 G.v.D. Nr. 117/2017). Physische Personen als Spender: Steuerabsetzbetrag von der IRPEF im Ausmaß von 30% der Geldzuwendungen oder Zuwendungen von Gütern, für einen Gesamtwert der Schenkung bis zu 30.000 Euro pro Jahr. Alternativ dazu: Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage im Ausmaß von 10% vom erklärten Einkommen. Körperschaften und Gesellschaften als Spender: Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage im Ausmaß von 10% des gesamten erklärten Einkommens
- Sozialbonus (Social Bonus Art. 81 G.v.D. Nr. 117/2017)
- Pauschalsystem für gewerbliche Tätigkeiten (Art. 80 G.v.D. Nr. 117/2017, in Kraft ab 1. Jänner 2026)
Letzte Aktualisierung: 12/11/2025