Körperschaften des Dritten Sektors
Körperschaften des Dritten Sektors sind Vereine, Stiftungen und Sozialunternehmen, die im staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors (RUNTS) eingetragen sind. Durch die Eintragung in das Einheitsregister erhalten diese Körperschaften Zugang zu bestimmten Vergünstigungen. Die Eintragung erfolgt auf freiwilliger Basis.
Rechtspersönlichkeit
Durch die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit eines Vereins oder einer Stiftung erlangt die Organisation die volle Rechtsfähigkeit. Dazu zählt auch die Trennung des Vereins- bzw. Stiftungsvermögens vom Privatvermögen der Mitglieder. Das hat eine Haftungsbegrenzung für die Vorstandsmitglieder zur Folge.
Beiträge an Dachverbände
Das Land unterstützt die Vorhaben der Dachverbände von ehrenamtlichen Organisationen, die zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit beitragen, durch die Vergabe von Beiträgen.
Letzte Aktualisierung: 21/05/2025


