Gesetzgebung
Folgende Bestimmungen sehen die Förderung der Initiativen der Dachverbände zugunsten der ehrenamtlichen Tätigkeit vor und regeln die Voraussetzungen, unter denen die Förderung gewährt werden kann:
- Artikel 10bis des Landesgesetzes vom 1. Juli 1993, Nr. 11;
- Beschluss vom 7. November 2023, Nr. 948.
Letzte Aktualisierung: 21/05/2025