Voraussetzungen der Eintragung im Einheitsregister

Körperschaften des Dritten Sektors müssen zusätzlich zu den zivilrechtlichen Voraussetzungen jene Bestimmungen erfüllen, die der Kodex des Dritten Sektors sowie die entsprechenden Durchführungsverordnungen vorsehen. Dies betrifft sowohl die Statuten als auch die Vereinsführung (Führung von Büchern, Meldepflichten, usw.).

Weitere Informationen zu den Verpflichtungen finden Sie hier.

Voraussetzungen der Eintragung

  • Gründungsakt
  • an die Reform des Dritten Sektors angepasstes Statut
  • erfolgte Registrierung des Statuts bei der Agentur der Einnahmen
  • SPID oder aktivierte CIE
  • digitale Unterschrift
  • PEC-Adresse des Vereines

Fact sheets

Hier finden Sie einige Informationsblätter in Bezug auf die Statuten und Gründungsakte von ehrenamtlichen Organisationen und Vereinen zur Förderung des Gemeinwesens sowie zur ehrenamtlichen Tätigkeit:

Letzte Aktualisierung: 21/05/2025