Vorteile einer Eintragung im Einheitsregister
Die wichtigsten Vorteile einer Eintragung im Einheitsregister des Dritten Sektors sind folgende:
- freiwillige Spenden an Körperschaften des Dritten Sektors sind absetzbar bzw. abzugsfähig (Art. 83 G.v.D. Nr. 117/2017)
- Befreiung oder Reduzierung von indirekten Steuern und Abgaben, z.B. Stempelsteuer, Registersteuer (Art. 82 G.v.D. Nr. 117/2017)
- Zugang zu 5-Promille-Zuwendungen
- IRAP-Befreiung (Pflicht zur Einreichung der IRAP-Steuererklärung bleibt bestehen)
- Möglichkeit Nebentätigkeiten mit bestimmten Einschränkungen auszuüben (Art. 6 G.v.D. Nr. 117/2017)
- Möglichkeit der Mitplanung und Mitgestaltung (Art. 55 G.v.D. Nr. 117/2017)
- Social Bonus (Art. 81 G.v.D. Nr. 117/2017)
- Pauschalsystem für gewerbliche Tätigkeiten (Art. 80 und Art. 86 G.v.D. Nr. 117/2017: in Kraft ab 1. Jänner 2026)
Letzte Aktualisierung: 12/11/2025