Eintragung in das Landesregister der juristischen Personen
Die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit und die Eintragung in das Landesregister können unter folgenden Voraussetzungen erfolgen:
- Die Organisation muss ihren Sitz innerhalb der Autonomen Provinz Bozen haben und ihre Tätigkeit ausschließlich in den Landesgrenzen ausüben.
- Die Satzung muss gemäß den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches und als öffentliche Urkunde abgefasst sein - siehe Checkliste Statut Verein bzw. Stiftung.
- Die Organisation muss nachweisen, dass sie über ein Mindestkapital verfügt und erklären, dass es erhalten bleibt; das Mindestkapital beträgt Euro 5.500 für Vereine und Euro 55.000 für Stiftungen.
Dem Antrag um Eintragung müssen weitere Unterlagen beigefügt werden – siehe vollständige Auflistung.
Die Zuständigkeit für die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit von Organisationen mit Rechtssitz in Südtirol, die nicht nur in Südtirol tätig sind oder religiöse Ziele verfolgen liegt beim Regierungskommissariat.
Auf Antrag hin wird die Bestätigung der Eintragung in das Landesregister der Juristischen Personen ausgestellt – siehe Vorlage.
Letzte Aktualisierung: 25/08/2025